TAUFE
Sie möchten, dass ihr Kind evangelisch getauft wird?
Die Taufe im christlichen Lebensvollzug ist nicht allein ein Ritual zur Eingliederung in die kirchliche Gemeinschaft vor Ort. Sie ist das lebendige und öffentliche Zeugnis und Bekenntnis zum dreieinigen Gott. Daher ist es uns ein Anliegen, dass eine Taufe nach Möglichkeit im sonntäglichen Gemeindegottesdienst stattfindet.
Ist dies aus bestimmten Gründen nicht möglich, behalten wir es uns vor, die Gemeindeglieder vorab über die Taufe zu informieren und dazu einzuladen.
Wir benötigen an Formularen von Ihnen: Taufscheine, Geburtsurkunden und Konfirmationsurkunden* der Eltern und Paten (*bei evangelischer Pfarrzugehörigkeit); sowie die Geburtsurkunde des Kindes. Bei verheirateten Eltern bitte auch die Heiratsurkunde. Bei nicht österreichischen Staatsangehörigen einen amtlichen Ausweis (in Kopie, Vorder- und Rückseite) sowie eine aktuelle, formlose Bestätigung der Kirchenzugehörigkeit im Ausland. Bei katholischen Paten benötigen wir ebenfalls eine aktuelle Bestätigung über die Zugehörigkeit zu einer Pfarrgemeinde, es reicht ein formloses Schreiben.
Wenn Sie sich für eine Taufe im Gottesdienst entscheiden, sind Sie gebeten, für den Blumenschmuck an Altar und Taufbecken zu sorgen (in unserer Pfarre übernehmen das traditionell die Paten des Täuflings). Um alles weitere kümmern wir uns.
Wenn die Taufe nicht in einem regulären Gottesdienst stattfinden kann, so müssten Sie neben dem Blumenschmuck selbst auch für die Musik sorgen. Gern geben wir Ihnen Kontaktdaten von Musikern weiter (Tarife bitte direkt mit dem jeweiligen Musiker besprechen) oder organisieren einen Organisten (Kostenpunkt: 30,- Euro). Die Kosten hierfür übernimmt die Pfarrgemeinde nicht. In Mürzzuschlag ist es möglich, Musik von CD einzuspielen. Dafür müssten Sie uns allerdings einen Datenträger zur Verfügung stellen.
Sollten Sie kein Pfarrgemeindeglied bei uns sein, fällt für die Kasualie eine Stolgebühr in Höhe von 100,- Euro an, inklusive der Fahrtkosten der Pfarrerin/des Pfarrers.
Sollte ein anderer Ort für die Taufe gewünscht sein, als eine unserer Kirchen, oder sollte der Taufort außerhalb unseres Pfarrgemeindegebietes liegen, so sind die Fahrtkosten der Pfarrerin/des Pfarrers in Gänze an uns zu refundieren.
Das Taufgespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin ist obligatorisch. Es kann gerne bei Ihnen zu Hause stattfinden oder im Pfarramt. Wünschenswert ist, dass bei diesem Gespräch sowohl Eltern als auch Paten anwesend sind.


TRAUUNG
Sie möchten ihren Lebensbund mit einer Segnung vor Gott krönen?
Um es gleich vorweg zu nehmen: Eine evangelische Trauung ist keine Eheschließung.
Daher ist es wichtig, dass Sie bereits standesamtlich verheiratet sind, wenn Sie bei uns ein Aufgebot bestellen. Die Trauzeugen haben in der kirchlichen Segnung die Aufgabe, das Paar zu begleiten und zu unterstützen und werden datentechnisch in der sogn. Traumatrikel miterfasst. Eine rechtliche Dimension hat die Zeugenschaft im kirchlichen Vollzug aber nicht.
In einem persönlichen Gespräch mit der Pfarrerin/dem Pfarrer werden Ablauf und Wünsche bezüglich der Zeremonie besprochen.
Eine gemischt konfessionelle Trauung ist möglich und wird im Allgemeinen als „ökumenische Trauung“ bezeichnet, bei der ein evang. Pfarrer und ein Pfarrer der jeweiligen anderen Konfession anwesend sind und den Gottesdienst zusammen gestalten. Die Zeremonie an sich ist aber entweder evangelisch oder katholisch. Da die Trauung im evangelischen Vollzug eine Kasualie, in der katholischen Tradition aber ein Sakrament darstellt, bezieht sich der Begriff „ökumenisch“ allein auf die Tatsache, dass beide Ehepartner ihre jeweilige Konfession behalten und aus beiden Kirchen ein Pfarrer anwesend ist.
Traditionell wird die Ausschmückung der Kirche von den Brauteltern und/oder Trauzeugen übernommen.
Für die musikalische Umrahmung sorgen Sie.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Heiratsurkunde (Standesamt)
- sollte die standesamtliche Trauung am selben Tag sein, bringen Sie die Urkunde bitte mit zum Traugottesdienst
- Taufscheine beider Ehepartner
- ggf. Geburtsurkunden
Bitte beachten Sie: Für eine evangelische Trauung muss mind. ein Ehepartner evangelisch sein.
Sind sie kein Gemeindeglied von uns, erheben wir für diese Kasualie eine Stolgebühr in Höhe von 150,- Euro, inklusive Fahrtspesen der Pfarrerin/des Pfarrers.
Sollte der Trauort nicht eine unserer Kirchen sein oder außerhalb des Gemeindegebietes liegen, sind die Fahrtkosten der Pfarrerin/des Pfarrers in jedem Fall an uns zu refundieren.
Bitte denken Sie bei Ihrer Planung rechtzeitig daran, mit dem zuständigen oder gewünschten Pfarrer/der zuständigen oder gewünschten Pfarrerin Kontakt aufzunehmen, damit diese auch terminlich zur Verfügung steht. Andernfalls müssten Sie sich selbst um einen Ersatz bemühen, sofern Sie an einem bestimmten Datum getraut werden möchten, der Pfarrer Ihnen aber mitgeteilt hat, dass er an diesem Termin nicht verfügbar ist.
Selbstverständlich ist es möglich, dass Sie in einer anderen als ihrer Heimatpfarre getraut werden. Die Modalitäten hierfür sind dann bei der jeweiligen Pfarre anzufragen.
BEERDIGUNG und TRAUERFEIER
Da wir als evang. Pfarrgemeinde keinen eigenen Friedhof unterhalten, ist es sinnvoll, zwecks Terminvergabe für die Zeremonie zuerst mit der gewünschten Bestattung Kontakt aufzunehmen. Diese koordiniert dann alles weitere mit dem zuständigen Pfarrer/der zuständigen Pfarrerin.
Auch in der evangelischen Kirche gibt es die Möglichkeit, im Sterben liegende Personen zu begleiten und zu segnen. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die Pfarrerin/den Pfarrer (Tel.: 0699 – 188 77 616).
Auch die Begleitung Angehöriger liegt uns sehr am Herzen! Wenn Sie den Wunsch haben sollten, dies in Anspruch zu nehmen, dann lassen Sie es Ihren Pfarrer/Ihre Pfarrerin wissen, etwa beim anstehenden Gespräch über die Trauerfeierlichkeiten.
Trauerfeier ohne anschließendes Begräbnis? Das kommt heutzutage recht häufig vor. Pfarrerin Pauly ist gern bereit, Sie in einer kleinen Zeremonie für die Urne noch einmal zu begleiten, um Ihnen einen würdigen Abschluss zu ermöglichen.
Sie wünschen lediglich eine Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier? Auch das ist kein Problem.
Die evangelische Beisetzung ist im Wesentlichen davon gekennzeichnet, dass wir bemüht sind, die Individualität der/des Verstorbenen hervorzuheben und die Angehörigen im Blick zu behalten und ihnen Trost zuzusprechen.
Im evangelischen Vollzug spielt Weihwasser zwar keine Rolle, dennoch wird es hierzulande gern für kath. Abschiednehmende zur Verfügung gestellt. Die evangelische Abschiedskultur umfasst den dreimaligen Erdwurf (Vater – Sohn – Heiliger Geist, in Erinnerung an unsere Traufe auf den Namen des dreieinigen Gottes und als Resümee der Endlichkeit menschlichen Lebens in dieser Welt: „Von Erde bist du genommen und zur Erde sollst du wieder werden.“ vgl. 1. Mose 3,19)
Wir benötigen derzeit keine Unterlagen von Ihnen, soweit die Daten in unserem Matrikensystem abgespeichert sind bzw. wir auf die der Bestattung zurückgreifen können. Ob sich das noch ändern wird, hängt vom künftigen Umgang mit der neuen Datenschutzverordnung ab.
